Wilderei – Not oder Leidenschaft
Wie die Geschichte des Jagdrechtes zeigt wurden durch den Adel immer mehr Wald und Wildbannprivilegien den Bauern entzogen und für sich selbst beansprucht. Der Wildbann zählte zum herrschaftlichen Besitz und besagte, das unabhängig vom Eigentum ein bestimmtes Gebiet vom Inhaber des Privilegs bejagt werden durfte. (Quelle: Historisches Lexikon Bayerns (https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wildbann_und_Forsthoheit) abgefragt am 4.12.2017.)
Die Jagd konnte also auch ohne Rücksicht auf das Grundeigentum des Bauern von der Obrigkeit als Belohnung an Vasallen verschenkt werden. Der Bauer wurde nicht nur vom Wald ferngehalten, auch die herrschaftlichen Treibjagden auf seinem Grund musste er dulden. Entschädigt wurde er dafür nicht. Das verärgerte die Bauern die sich dann als Wildschützen rächten.
Im Regionalmuseum Kalchofengut erläutern wir das anhand von ausgewählten Beispielen aus Unken und der Region Unteres Saalachtal.